Seminar zu Digitaljournalismus und Medienrecht
„Medienrecht“: Themenerörterung, Aufnahme von Fallbeispielen, Meinungsäußerung vs. Tatsachenbehauptung (Nicht alles, was „Meinung“ heißt, ist auch Meinung), Wahrheitsbeweis, Journalistischen Sorgfalt, Zitat; Verwendung von Bildmaterial (Persönlichkeitsrecht); Verwendung von Bildmaterial (Urheberrecht).
Dieses Seminar wurde von der ÖMA veranstaltet. Journalist:innen der Kirchenzeitungen konnten ihre Kenntnisse im Medienrecht verbessern.
Michael Borsky ist Rechtsanwalt für Medienrecht. Schwerpunktmäßig im Medien- und Urheberrecht tätig. Lektor für Medienrecht an der Universität Wien und der FH Wien, Vortragender an der Österreichischen Medienakademie. Mitglied des Redaktionsbeirats der Fachzeitschrift „Medien und Recht“. Langjährige Betreuung des KURIER in allen medien- und urheberrechtlichen Belangen.