Wann erscheinen die Kirchenzeitungen in Österreich?
Auf den Titelseiten der Print-Ausgaben finden Sie zwei unterschiedliche Datum-Angaben. In Oberösterreich, Tirol und Vorarlberg wird jeweils der Donnerstag als Erscheinungstermin angegeben. Alle anderen Kirchenzeitungen führen den Sonntag als Erscheinungstermin an, auch wenn die Mehrheit der Abonnenten ihre Kirchenzeitung ebenfalls bereits ab Donnerstag in Händen hält. Deshalb weist KiZmedia in Angeboten und Auftragsbestätigungen für die "Anzeigenkombi Kirchenzeitungen" vereinfachend den Donnerstag als Erscheinungstermin aus. Details zur Art der Zustellung finden Sie auch in der Fakten-Box der jeweiligen Kirchenzeitung.
Gibt es Einschränkungen für die Werbung in Kirchenzeitungen?
Sowohl Fremdbeilagen als auch Anzeigen in den Kirchenzeitungen dürfen keine mit der Blattlinie offenkundig unvereinbaren Inhalte enthalten. Diesen Voraussetzungen nicht entsprechende Werbungen werden von den Kirchenzeitungen nicht angenommen. Der Auftraggeber haftet für den daraus entstehenden Schaden.
Wie erfolgt die Abrechnung von Aufträgen in den Kirchenzeitungen?
Bei Auftragserteilung entstehen Vertragsverhältnisse mit jenen Kirchenzeitungen, in denen das Inserat geschaltet oder die Beilage gestreut wird. Die weitere Abwicklung erfolgt durch KiZmedia im Namen und auf Rechnung der jeweiligen Kirchenzeitung. Die auf die einzelnen Kirchenzeitungen entfallenden Teilbeträge (netto plus 5% Werbeabgabe) des Rechnungsendbetrages werden am Ende der Rechnung gesondert ausgewiesen.
Warum wird nicht bei allen Kirchenzeitungen die Umsatzsteuer ausgewiesen?
Kirchenzeitungen im Eigentum der jeweiligen Diözese gelten als Hoheitsbetriebe. Diese Zeitungen verrechnen daher keine Umsatzsteuer.
Davon ausgenommen ist Der SONNTAG. Zeitung der Erzdiözese Wien, die Teil der Wiener Domverlag Ges.m.b.H. ist. Auf deren Anteil wird eine Umsatzsteuer von 20% verrechnet. Diese wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
Müssen Beilagen, die in den Kirchenzeitungen erscheinen, ein eigenes Impressum haben?
Beilagen, die in den Kirchenzeitungen veröffentlicht werden, haben dem österreichischen Mediengesetz entsprechend ein eigenes Impressum auszuweisen. Darin sind der Name oder die Firma des Medieninhabers und des Herstellers sowie der Verlags- und der Herstellungsort anzugeben.